AMA Fleischwerbung - Verschleierung der Gesundheitsgefährdung

30.10.2015


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Diese Beschwerde bezieht sich auf jene vom 20.10.2011 (AMA-Werbung für Fleisch ist irreführend), zu welcher damals vom Werberat damals zwar keine Notwendigkeit einzuschreiten festgestellt wurde, aber zur Sensibilisierung aufgerufen wurde (von einer großen Anzal der Werberäte). Nunmehr geht durch die Medien, dass Fleisch krebserregend ist. Der WHO Bericht ist in aller Munde. Natürlich stellt sich auch der Landwirtschaftsminister (wie seine Kollegen in aller Welt) hin und verkündet, das würde nicht für österreichisches Fleisch gelten... Die Werbespots der AMA sind weiterhin online: http://www.ama-marketing.at/ama-marketing/aktuelle-werbelinien/fleisch-und-fleischwaren/ Sie suggerieren weiterhin eindeutig, dass Fleisch gesund ist, stark macht und gescheit macht. Natürlich arbeiten die Spots mit Übertreibung. Das ändert nichts an der Aussage, nämlich wie positiv sich Fleisch auf den Körper auswirkt. Es gibt keinen Hinweis auf die Gefahren des Fleischkonsums (nach Ansicht der WHO ist Fleischkonsum generell "wahrscheinlich" gesundheitsschädlich, bei mehr als 150g pro Woche ist es nun durch über 800 Studien belegt). Wenn man bedenkt, dass der Durchschnittsösterreicher über 1kg Fleisch pro Woche ist (wobei ein wachsender Teil überhaupt kein Fleisch isst), bleibt wenig Argumentation über, wie Fleischkonsum gesundheitsfördernd sein kann. Dass es sich bei der AMA um eine staatlich eingerichtete Organisation mit erhöhtem Glaubwürdigkeitsgrad (und damit einhergehend erhöhter Notwendigkeit der Wahrung der Gesundheitsinteressen der Menschen) handelt, sollte ein Einschreiten des Werberats noch zusätzlich unterstützen.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der Werbeserie von AMA keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Gemäß Verfahrensordnung ergab sich kein Grund zum Einschreiten bei den TV- Spots von AMA, da keine Verletzung des SKB insbesondere Artikel 5.1 „Gesundheitswerbung“ (5.1. „Werbung darf nicht Angaben enthalten, die sich auf physiologische oder pharmakologische Wirkungen berufen und beim (bei der) Konsumenten(Konsumentin) den Eindruck erwecken, dass das beworbene Produkt Gesundheit erhält, den Altersprozess aufhält oder rückgängig macht, bei gleichbleibender Lebensweise das Körpergewicht reduziert, eine diätische Wirkung vortäuscht oder ähnliches, sind zu unterlassen) vernommen werden kann.

Die TV-Spots arbeiten grundsätzlich mit starker werblicher Übertreibung. Ein konkretes Wirkungsversprechen wurde nicht erkannt.


Der Österreichische Werberat weist jedoch auf darauf hin, dass sich eine große Anzahl der Werberäte sich sehr wohl auch für eine Aufforderung zur Sensibilisierung ausgesprochen hat.