bet at home eishockey spot

28.10.2015


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bet at home schaltet auf Servus TV während der Hockey Night ( immer Sonntag ab 17.30 Uhr - zuletzt am 25.10.2015 in allen Werbeunterbrechungen) einen Werbespot bei dem eine Eiskunstläuferin von einem Eishockeyspieler per Stockcheck aus dem Bild gecheckt/gerammt wird. Der Spot verharmlost Gewalt gegenüber Frauen. Der Spot ist frauenfeindlich und sexistisch - also politisch unkorrekt.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten TV-Spots des Unternehmens „Bet at home“, die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, ins besonders des Artikels 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) und des Artikels 1.3 Gewalt.
Vor allem die in der Beschwerde angeführte „Verharmlosung geschlechtsbasierter Gewalt“ konnte von den Werberäten und Werberätinnen nachvollzogen werden. Auch wenn in einer im Hockey-Sport üblichen Weise „gecheckt“ wurde und dies, laut Stellungnahme des Unternehmens, dem üblichen Körpereinsatz in dieser Sportart entspricht, kann die verwendete Darstellung des Bodychecks nicht nachvollzogen werden, erfolgt doch das gewaltsame Wegstoßen der Eiskunstläuferin nicht im Rahmen eines Eishockeyspiels.

Überdies bedient sich der Spot den klassischen Geschlechterklischees und Rollenverteilungen. Es wird suggeriert, dass der Mann die Frau dominiert. Daher wird die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt, was gemäß Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft ebenso strengstens zu unterlassen ist.

Die Ethik-Kodexpunkte wurden im Detail wie folgt verletzt:
Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung):
2.1.1.1 Geschlechterdiskriminierung liegt insbesondere vor, wenn
c) Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien;

Artikel 1.3 Gewalt:
1. Werbung darf sich keiner gewalttätigen Darstellungen bedienen.
1.1. Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.
1.2. Es dürfen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die brutales, aggressives, asoziales oder gewalttätiges Verhalten abbilden oder zu solchen Verhaltensweisen ermutigen, diese fördern oder stillschweigend dulden, unabhängig von der Umsetzung (z. B. in der Form von Animation, Comic usw.).

 

HINWEIS: Der ÖWR-Medienpartner servus.tv war im Falle des inkriminierten Spots um eine bestmögliche Lösung bemüht. So wird der kritisierte Werbespot nicht mehr vor 19.30 Uhr eingesetzt - umgesetzt und neu programmiert seit Montag, 14.3.2016. Das Unternehmen bet-at-home hat auf die Weiterführung der Kampagne beharrt.