Inserat in Profil 42/2015

17.10.2015


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Sexistisches Werbesujet

Grund der Beschwerde: das Werbesujet ist Frauen herabwürdigend
Medium: Profil
Art: Inserat Print 


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Bei dem beanstandeten Werbesujet handelte es sich um eine Programmankündigung. Das Unternehmen hat sich sofort bereit erklärt, die beanstandete Werbemaßnahme nicht mehr zu verwenden. Die Werbemaßnahme wurde abgesetzt. Wir danken für die Kooperation. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.