Sexistische Bordellwerbung Laufhaus Villach

12.10.2015


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Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr! Ich ersuche den Werberat gegen diese sexistische Bordellwerbung, die seit Monaten an einer Hauptzufahrtsstraße von Villach plakatiert wird, einzuschreiten. Frauen rein auf ihre Sexualität zu reduzieren, ist für mich indiskutabel und menschenunwürdig - auch bei Bordellwerbung.


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Das Verfahren kann seitens des Österreichischen Werberates nicht durchgeführt werden.

Laut der Verfahrensordnung Art. 7 § 1b) bzw. 1c)  ist der ÖWR in diesem Fall nicht befugt, das Beschwerdeverfahren zu führen.  

Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt, das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.