T-Mobile und ihr Versprechen der aktuellen Werbekampagne

07.10.2015


Bild

S.g. Damen und Herren, T-Mobile verspricht im neuen TV-Spot mit den Worten: ZUHAUSE SCHNELLER SURFEN, EGAL WO SIE ZUHAUSE SIND" das ich , egal wo ich in Österreich zuhause bin im Internet Surfen kann und das ich ihr Angebot somit nutzen kann. Gehe ich dann auf die Kundenseite im Internet (d.h. man hat mich zum Klicken animiert) und trage dann meinen Standort ein: 7342 Kaisersdorf Hauptstrasse 62-64 Österreich erhalte ich dann das Feedback das ich das tolle Angebot von T-Mobile NICHT nutzen kann. Ganz ehrlich, ich fühle mich wirklich verarscht und ich denke es geht nicht nur mir so. Wird das Versprechen nur deshalb gegeben damit die User auf das Werbemittel klicken, bzw. nach dem TV-Spot zum PC gehen und die T-Mobile Webseite aufrufen? Ich finde dieses Vorgehen eine Frechheit und bitte um ihr Feedback! Danke und glg.


Bild

Bei werblichen Darstellungen und Aussagen, die möglicher Weise gegen das Bundesgesetz Unlauterer Wettbewerb (UWG) verstoßen, ist der Österreichische Werberat nicht handlungsbefugt. In Österreich sind Verstöße gegen das Bundesgesetz betreffend dem unlauteren Wettbewerb vor Gericht zu klären. Eine juristische Beurteilung einer Werbemaßnahme nach diesem Bundesgesetz (im konkreten Fall die Behauptung einer Irreführung) fällt daher nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates.  Aus diesem Grund ist das Beschwerdeverfahren hiermit abgeschlossen. Die Information wurde dem/der Beschwerdeführer/in weitergegeben.