XXX-Lutz

30.09.2015


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Ich möchte Sie auf eine unethische Werbung von XXXLutz aufmerksam machen, die ich heute morgen in meinem Bregenzer Postkasten gefunden habe: "Möbel SCHWARZ kaufen" steht in großen Lettern auf dem Prospekt! Es wird also mit Steuerhinterziehung geworben!
Auch wenn ich annehmen kann, dass besagte Möbelfirma ihre Steuern dennoch korrekt zahlt und schon öfter Preisnachlässe in der Höhe des Mehrwertsteuersatzes gegeben hat, so finde ich einen derartigen Werbeslogan in höchstem Maße unethisch!
Gerade jetzt wo es in ganz Europa darum geht zusammen zu halten, Unterstützung und einen Beitrag - und dazu zählt auch unsere Steuerzahlung - zu leisten, damit wir die Flüchtlingsthematik gut lösen können.
Und so ganz nebenbei, für uns ohnedies pflichtbewussten EPUs kommt ab 2016 durch das neue Steuerreformgesetz die Registrierkassenpflicht, da wirkt so ein Aufruf zu Schwarzgeschäften noch mal krass!
Werbung beeinflusst gesellschaftliches Denken und Einstellungen! Sprache bewirkt etwas in unserem Unter-/Bewusstsein, deshalb sollte gerade auch in der Werbung achtsam auf ethische Grundeinstellungen geachtet werden. Denn eine "Geiz ist geil & Schwarzgeschäfte"-Generation wird schwerlich den zukünftigen sozialen und umweltpolitischen Aufgaben gerecht werden.
Sprache formt unsere Gedanken, diese beeinflussen unsere Taten....
Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen einen zufriedenstellenden Tag!
Mit sonnigen Grüßen vom Bodensee


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten Prospekts des Unternehmens XXX-Lutz keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen konnte keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkennen.
Das beanstandete Werbesujet spielt zwar mit der Formulierung etwas „schwarz zu kaufen“, löst diese Redewendung aber durch den Hinweis, dass es um eine 20% Ersparnis gleich wieder auf. Daher kann im Kontext nicht von Steuerhinterziehung gesprochen werden. Des Weiteren wird mit der werblichen Überzeichnung auch in der grafischen Umsetzung (Mafia-Darstellung) gearbeitet, die von den KonsumentInnen leicht zu erkennen ist.
Bei weiteren Werbemaßnahmen – wie TV- und Hörfunkspots – wird mit dem Wort "Selbstanzeige" eingeleitet – nachfolgend jedoch sofort mit der werblichen Überzeichnung aufgelöst. Somit kann auch hier der Gedanke an Steuerhinterziehung nicht assoziiert werden.
Überdies konnte der Beschwerdegrund der „Flüchtlingsproblematik“ im Zusammenhang mit der Werbemaßnahme nicht erkannt werden.