Beschwerde gegen TV-Werbung von Checkfelix

21.09.2015


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Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits seit sehr langer Zeit wird der Werbespot von Checkfelix https://www.youtube.com/watch?v=MNi4QRJgfO8 in den TV-Medien gespielt. Obwohl dieser Spot auf den ersten Blick lustig sein soll, sind doch untenstehende Faktoren zu berücksichtigen.

1.) (ca. ab der 25. Sekunde) wirft die im Hintergrund auf einem Liegestuhl liegende Frau/Mutter mit einem Gegenstand auf den nächst ihr im Liegestuhl liegenden Mann/Vater, weil dieser offensichtlich eine „falsche“ Buchung vorgenommen hat und damit dem Kind Spaß vorenthält.

Es wird in diesem Spot durch das Werfen von einem Lebensmittel auf einen Menschen:

• Gewalt dargestellt

• Es handelt sich dabei um eine sexistische Darstellung, Frau/Mutter wirft auf Mann/Vater

• Wenn auch nur „gelinde“ Gewalt, so geschieht dies doch in Beisein eines Kindes, konkret in Beisein eines kleinen Mädchens

• Dem Kind wird vorgezeigt, dass mit Lebensmittel geworfen werden kann und dies ohne Konsequenzen bleibt

• Dem Kind wird vorgezeigt, dass Frau/Mutter ungestraft mit Gegenständen/Lebensmittel gegen Mann/Vater werfen darf

Ich möchte nicht wissen, welcher Shitstorm gestartet wäre, wenn ein Spot mit umgekehrten Akteuren, konkret Mann/Vater bewirft Frau/Mutter, veröffentlicht worden wäre.

Mit dem Ersuchen, dass Sie vehement gegen diesen Spot von Checkfelix einschreiten verbleibe ich


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Selbstbeschränkungskodex der Österreichischen Werbewirtschaft.