Sehr geehrte Damen und
Herren,
bereits seit sehr langer Zeit wird der
Werbespot von Checkfelix https://www.youtube.com/watch?v=MNi4QRJgfO8 in den
TV-Medien gespielt. Obwohl dieser Spot auf den ersten Blick lustig sein soll,
sind doch untenstehende Faktoren zu berücksichtigen.
1.) (ca. ab der 25. Sekunde) wirft die im
Hintergrund auf einem Liegestuhl liegende Frau/Mutter mit einem Gegenstand auf
den nächst ihr im Liegestuhl liegenden Mann/Vater, weil dieser offensichtlich
eine „falsche“ Buchung vorgenommen hat und damit dem Kind Spaß vorenthält.
Es wird in diesem Spot durch das Werfen von
einem Lebensmittel auf einen Menschen:
• Gewalt dargestellt
• Es handelt sich dabei um eine sexistische
Darstellung, Frau/Mutter wirft auf Mann/Vater
• Wenn auch nur „gelinde“ Gewalt, so geschieht
dies doch in Beisein eines Kindes, konkret in Beisein eines kleinen Mädchens
• Dem Kind wird vorgezeigt, dass mit
Lebensmittel geworfen werden kann und dies ohne Konsequenzen bleibt
• Dem Kind wird vorgezeigt, dass Frau/Mutter
ungestraft mit Gegenständen/Lebensmittel gegen Mann/Vater werfen darf
Ich möchte nicht wissen, welcher Shitstorm
gestartet wäre, wenn ein Spot mit umgekehrten Akteuren, konkret Mann/Vater
bewirft Frau/Mutter, veröffentlicht worden wäre.
Mit dem Ersuchen, dass Sie vehement gegen diesen
Spot von Checkfelix einschreiten verbleibe ich
Die eingebrachte
Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der
ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von
einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des
Selbstbeschränkungskodex der Österreichischen Werbewirtschaft.