Sexistische Werbung für Schulkinder

15.09.2015


Bild

Von Fa. Libro wurde in Zwettl/N.Ö.ein sehr sexistisches, an Sado-Maso-Praktiken angelehntes Plakat aufgestellt mit dem Titel "Rock your school" und der Einladung, (solche ?) Fotos aus der eigenen Klasse zuschicken , das zum Wohl der Schulkinder SOFORT entfernt werden muss (s. Bild)


Bild

Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets des Unternehmens „Libro“, die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet Verletzungen des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung), und des Artikels 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze.

Das beanstandete Plakatsujet bedient sich der Darstellung eines Covers der aktuellen CD einer Musikgruppe. Da es zu Werbezwecken auf einem Plakat im öffentlichen Raum verwendet wird und nicht eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um ein CD-Cover handelt, sieht der Werberat seine Zuständigkeit gemäß Verfahrensordnung Artikel 2 als gegeben.

Gemäß der mehrheitlichen Meinung der Werberäte und Werberätinnen wird durch die gewählte Darstellungsform ein Dominanzgebaren und Unterwerfung inszeniert und dieses idealisiert. Die aufreizende Integration der Frau wird Blickfangartig eingesetzt. Ein Produktzusammenhang ist nicht erkennbar.
Besonders problematisch ist der Umstand, dass sich die Werbemaßnahme an Kinder und Jugendliche richtet und darüber hinaus im öffentlichen Raum angebracht ist. Insbesondere aus Gründen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen soll bei Werbung, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wendet, besonderes Augenmerk auf die Reife und die Lebenserfahrung der Kinder und Jugendliche gelegt werden. Die Art und Weise, wie Kinder und Jugendliche Werbung wahrnehmen und auf Werbung reagieren, muss bei allen werblichen Maßnahmen berücksichtigt werden, besonders im Hinblick darauf, dass Kinder auch durch Nachahmung lernen – siehe Ethik-Kodex Artikel 2.2. „Kinder und Jugendliche“ –Präambel.

Die Ethik-Kodexpunkte wurden im Detail wie folgt verletzt:
Artikel 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze:
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung):
2.1.1.1 Geschlechterdiskriminierung liegt insbesondere vor, wenn
a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;
d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.
c) Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien;

Hinweis:
Das Unternehmen „Libro“ hat sich bereits in seiner Stellungnahme dazu bereit erklärt, die Werbemaßnahme im öffentlichen Raum (Plakate) zu entfernen. Zum Schutze der Kinder und Jugendlichen rät der Werberat eindringlich, die Werbemaßnahme auch in den Online Kanälen zu entfernen.