Speisekarte "Two seasons Salzburg"

31.08.2015


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Bei dem Sujet handelt es sich um eine Speisekarte in einem Salzburger Lokal. Neben der Frage „Heißhunger? Hier finden sie viele Leckerbissen, von Suppen über Hauptgerichte bis hin zu süßen Verführungen“ wird folgendes Bild gezeigt: Eine Frau liegt mit nacktem Oberkörper und nur bekleidet mit einem Bikinihöschen am Strand und beißt in einen Hamburger (oder Ähnliches). Dabei schließt sie „genüsslich“ die Augen. Das Sujet ist nach den Kriterien der Werbewatchgroup als sexistisch zu bewerten. 1. Produkt und Darstellung stehen in keinem Zusammenhang. Um auf ein sommerliches Speisenangebot hinzuweisen bzw. den „Heißhunger“ bildlich darzustellen, bedarf es keiner halbnackten Frau. Die Frau dient rein als „Dekorationsobjekt“ für die Speisekarte. 2. Die Körpersprache ist eindeutig nach den Kriterien als sexistisch einzustufen. Die Frau nimmt eine liegende, defensive Position ein, sie schließt die Augen und öffnet „gierig“ den Mund. Die Frau wird durch ihre Nacktheit und die laszive Pose als Lustobjekt dargestellt. Hier geht es nicht ums Essen, sondern um eine „erotische Botschaft“. 3. Die dargestellte Frau entspricht dem eng definierten Schönheitsideal – schlank, sportlich, gebräunt, sie entspricht in jeder Hinsicht der „Norm“. Ob das Bild bearbeitet wurde, ist allerdings nicht erkennbar. 4. Auch der Text mit Worten wie „Heißhunger“ oder „süße Verführungen“ soll die Bildsprache noch einmal verstärken. Die Frau wird zum Lustobjekt degradiert.


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Die eingebrachte Beschwerde kann seitens des ÖWR nicht behandelt werden, da die erforderlichen Informationen zur Bearbeitung der Beschwerde nicht erbracht wurden. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen und der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.