Entscheidung:
Der Österreichische
Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets des „Partyclub Cheeese“,
die Aufforderung zum sofortigen Stopp
der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte
und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet eine
Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des
Artikels 2.1 Geschlechterdiskriminierende
Werbung (sexistische Werbung) und des
Artikels 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze.
Zwischen dem beworbenen
Event sowie dem betreffenden Sujet wurde kein Zusammenhang gesehen, was die
Tatsache verstärkt, dass die beiden Damen lediglich als sexueller Blickfang
fungieren. Der klare Fokus auf die fast nackten weiblichen Körperteile impliziert
eine entwürdigende Darstellung von Sexualität.
Insbesondere in Kombination
mit dem Slogan „Wir greifen wieder an!“ wird vermittelt, dass Gewalt- und
Dominanzgebaren tolerierbar seien. Dies stellt die beiden Damen abwertend dar
und stellt die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage. Dies ist mit dem
Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft nicht vereinbar.
Die Ethik-Kodexpunkte
wurden im Detail wie folgt verletzt:
Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung
(sexistische Werbung):
2.1.1.1 Geschlechterdiskriminierung liegt insbesondere vor, wenn
d) die
Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird,
insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder
männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen
Produkt verwendet werden;
e) eine entwürdigende Darstellung von
Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird;
a) Frauen
oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;
c) Unterwerfung
oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder
Dominanzgebaren tolerierbar seien;
b) die
Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;
Artikel 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze:
5. Werbung darf nicht die Würde des
Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von
Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.