White Rabbit GmbH

25.08.2015


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Guten Tag,

ich finde die werblichen Darstellungen der White Rabbit GmbH (siehe Screenshots im Anhang sowie unten bereit gestellte Links) äusserst sexistisch und anstössig. Frauen sowie Männer werden auf abwertende und entwürdigende Weise dargestellt. Mit den Sujets wird zu verstehen gegeben, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar sind. Zahlreiche Bilder und Textpassagen ermutigen zu übermäßigem und missbräuchlichem Alkoholkonsum. Darf man sowas machen?


http://www.whiterabbit.travel/rules > siehe zB Rule No. 87 usw.
• Auf dem Facebook-Auftitt des Unternehmens findet sich ein Video, dass zum Alkohol- und Drogenmissbrauch ermutigt, bzw. anweist anstößige Regeln zu beachten. https://www.facebook.com/whiterabbittravel/videos/993049310727262/

• Facebook:
https://www.facebook.com/whiterabbittravel?fref=ts

 


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbelinie des Unternehmens „White Rabbit GmbH“, die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) und des Artikels 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze.

Die authentische Darstellung und genaue Zielgruppenansprache, sowohl hinsichtlich der eingesetzten Werbemittel (Homepage, Facebook) als auch der verwendeten Wort- und Bildsprache wurde von einer Vielzahl von Werberäten und Werberätinnen als im Einklang mit dem Ethik-Kodex der Werbewirtschaft gesehen, ist doch der Produktzusammenhang und die exakte Zielgruppenkommunikation gegeben.

Auch dem Werbetreibenden Unternehmen ist bewusst, dass diese speziell zugeschnittene Werbekampagne eine Gratwanderung ist.

Der von der Mehrheit ausgesprochene Stopp der Kampagne bezieht sich vor allem auf jene zahlreichen Sujets, die gerade zu überladen sind mit Abbildungen exzessiven Verhaltens, Sexismen und dem Bruch konventioneller Verbote. So wurden insbesondere die Gewalt verharmlosenden Sujets verurteilt. In vielen Bildern werden Frauen und Männer unbekleidet gezeigt und rein auf ihre Sexualität reduziert. Weiterführend werden Gewalt und Unterwerfung sowie der Genuss von übermäßigen Mengen Alkohol als akzeptable Verhaltensweisen dargestellt. Dies stellt einen erheblichen Verstoß gegen den Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft dar.

Die Ethik-Kodexpunkte wurden im Detail wie folgt verletzt:

Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung):

2.1.1.1 Geschlechterdiskriminierung liegt insbesondere vor, wenn

c) Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien;

d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden;

a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;

e) eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird;

Artikel 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze:

5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.