Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich nicht weiß, wer für mein Anliegen
zuständig ist, erlaube ich mir Sie Beide zu kontaktieren.
In der Werbeeinschaltung von „Kinderpinguin“
bietet die Mutter den beiden Buben diese Süßigkeit an. Diese antworten mit
„Nö“. Dann bereiten die Beiden einen Sitzplatz vor, gehen zur Mutter und sagen
„Aber jetzt“.
Nach meinem Dafürhalten entspräche es
einerseits der Wahrung gesitteter Manieren (sollte auch für Werbung gelten) und
andererseits auch der Vorbildfunktion durch gutes Benehmen (Bildungsauftrag des
ORF), wenn diese Umgangsformen nicht im Fernsehen gezeigt werden.
„Nö“ ist keine passende Antwort auf das
Angebot der Mutter; richtig wäre „Danke, nein“ oder „Danke, nicht jetzt“. Und
später wäre richtig „Bitte jetzt“ und nicht „Aber jetzt“.
Ich bin überzeugt, dass dieses Benehmen der
Mutter gegenüber im Berufsleben von einem Chef nicht goutiert würde. Es wäre
also auch im Interesse der Zuseher vorgeführt zu bekommen, wie man ein Angebot
in höflicher Form ablehnt oder annimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Selbstbeschränkungskodex der Österreichischen Werbewirtschaft.