Sehr geehrte Damen und Herren,
freut mich, dass ich auf diese Seite gestoßen bin und hier meinen Unmut äußern kann. Die aktuelle TV Werbung von Mömax, in der sich der Geist zuerst auf die falsche Eröffnung verirrt, nämlich bei den Männer Nannys, ist so primitiv, dass ich nicht verstehen kann, wie man so eine Idee überhaupt haben kann. Ich bin nicht gegen die Idee der Männer Nannys, aber die primitive Sprache, die hier Babys gegenüber vewendet wird ("Jetzt sauf endlich!") von Männern, die sich Babyflascherl an die Brust hängen... das geht mir echt zu weit.
Die eigentlich moderne und zeitgerechte Idee der Männer Nannys so lächerlich und primitiv darzustellen, ist einfach unmöglich.
Mit der Bitte um Bearbeitung!
MfG, Renate Schwarzmüller
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle
des beanstandeten TV-Spots des Unternehmens Mömax keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen
konnte keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkennen.
Der TV-Spot stellt in werblich überzeichneter
Form die Betreuungsstätte der „Männernannies“ anlässlich der
Möbelhaus-Eröffnungsfeier dar. Wenngleich die Frage und Diskussion des „Guten
Geschmacks“ von einem Großteil der Werberäte und Werberätinnen nachvollzogen
werden kann, ist sie nicht Teil der Entscheidungskriterien des Ethik-Kodex der
Werbewirtschaft. Nach den objektivierbaren Kriterien des Ethik-Kodex steht
weder die bildliche Darstellung noch die Wortwahl im Konflikt mit den
Bestimmungen des Kodex.
Hinweis: Eine nicht unerhebliche Anzahl an
Werberäten und Werberätinnen spricht sich für eine Sensibilisierung, einige für
einen Stopp der Werbemaßnahme aus. In diesem Sinne rät die Geschäftsstelle dem
Unternehmen dringend in Zukunft von Werbemaßnahmen dieser Art Abstand zu
nehmen. Siehe nachstehende Punkte des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft:
1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer
Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor
dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein
anerkannten guten Sitten verstoßen.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen
verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität
oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.