Beschäftigungsinitiative 50+ - Ageismus

27.07.2015


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Das Bundesminsterium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wirbt auf seiner Webseite [http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/Arbeitsmarkt/Arbeitsuchende_und_Unternehmen/Beschaeftigungsinitiative_50_] (und zuweilen auch in Printmedien) mit einem Bild, das einer ageistische Grundhaltung entspringt. Über den Stil der Bilddarstellung kann man trefflich streiten; über den Inhalt wohl weniger: Während der Arbeitgeber über einen Bürosessel, Computer, eine Ordnerablage und einen Aktenschrank verfügt, darf sich die „glückliche“ Arbeitnehmerin 50+ über einen Retro-Küchensessel, ein Blatt Papier plus Schreibstift, eine Kaffeetasse, einen Fauteuil plus Leselampe im Palmenambiente „freuen“. ArbeitnehmerInnen 50+ ernst zu nehmen und in ihren Kompetenzen wertzuschätzen, sieht anders aus! Obwohl dieses Bild in der Vergangenheit auch gegendert, also mit umgekehrten Rollen in Printmedien erschienen ist, findet sich nun nur mehr dieses, und zwar auf der Webseite des Ministeriums. Es mutet mich daher nicht nur ageistisch, sondern auch frauenfeindlich an.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten Werbesujets „Arbeitsinitiative 50+“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen konnte keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkennen.

Im Detail konnte weder der Beschwerdegrund der Geschlechterdiskriminierung noch der Altersdiskriminierung nachvollzogen werden. Darüber hinaus ist anzumerken, dass das beanstandete Werbebild geschlechtsneutral abwechselnd mit einem anderen Sujet zum Einsatz kommt – siehe

http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/Arbeitsmarkt/Arbeitsuchende_und_Unternehmen/Beschaeftigungsinitiative_50_

Die hier gewählte Gestaltungs-Logik ist absolut nachvollziehbar: So werden auf Seiten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers offensichtlich deren Privaträumlichkeiten dargestellt. Auf der anderen Seite werden die Büroräume des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin gezeigt. Beide Bildseiten folgen einem identen Ausstattungsmuster und verdeutlichen auf einen Blick die aktuelle Lebenssituation der Personen (Privatperson vs. Büromitarbeiter). Eine abwertende Darstellung ist keinesfalls gegeben.