Sunglasses Outlet Lugner City

06.07.2015


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Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie telefonisch besprochen Fotos von den Plakaten aus der LugnerCity. Es hängen auch noch welche beim Eingang.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets des Unternehmens „Sunglasses Outlet“ in der Wiener Lugner City, die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.


Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) und des Artikels 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze.


Das Plakat des Unternehmens „Sunglasses Outlet“ zeigt eine junge Dame in lasziver Pose und wenig bekleidet. Insbesondere die Kombination von offener Hose und kaum verdeckten Brüsten lässt die Frau als rein sexuellen Blickfang fungieren. Die erotische Darstellung steht in keiner Weise in Bezug zu dem beworbenen Produkt, der Sonnenbrille und verstößt daher gegen Punkt 2.1. „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Demnach dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen als auch männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.


Die Ethik-Kodexpunkte wurden im Detail wie folgt verletzt:


Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung):
2.1.1.1 Geschlechterdiskriminierung liegt insbesondere vor, wenn
d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden;
e) eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird;
Artikel 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze:
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.