Werbung mit MwSt

15.06.2015


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Sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren wird von mehreren Firmen immer wieder - mit unterschiedlichsten Medien - damit geworben, dass die Mehrwertsteuer "verschenkt" wird. Darüber hinaus findet sich gelegentlich noch der Hinweis, dass das 16,67% vom Verkaufspreis sind. Damit wird allerdings der Bezug zur MwSt. noch verstärkt.
Meine Beschwerde ist nun folgende:
1. Die Werbung ist IRREFÜHREND, da natürlich niemand die MwSt. erlassen kann, was vermutlich den meisten Konsumenten so nicht klar ist. Und gerade deswegen:
2. Die Werbung ist geeignet, bei Konsumenten den Eindruck zu erwecken bzw. die Akzeptanz zu erhöhen, dass z.B. das Angebot (Wenn Sie keine Rechnung brauchen, sparen Sie die MwSt.) handelsübliche Praxis ist und damit letztlich, dass STEUERBETRUG kein STRAFTATBESTAND ist.

Ich bitte Sie daher, dafür Sorge zu tragen, dass Werbung sachgerecht und rechtskonform erfolgt.


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Der Österreichische Werberat ist bei werblichen Darstellungen und Aussagen, die möglicherweise gegen das Bundesgesetz Unlauterer Wettbewerb (UWG) verstoßen, nicht handlungsbefugt.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.