Gratissex in Bordell

12.06.2015


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Hallo,

das Bordell Pascha in Salzburg wirbt damit, dass es gratis Sex gibt. Ich als Frau empfinde das zutiefst verstörend und auch sehr demütigend. Quasi die Frau als Freiwild, als mit größter Selbstverständlichkeit zur Verfügung gestellte Bedürfnissbedriedigerin.

Gut, es ist meine persönliche Meinung, dass die Werbung auch eine gewisse Verantwortung bezüglich Erhalt von Moral in einer Gesellschaft hat - das mögen andere anders sehen. Aber trotzdem empfinde ich es als sehr bedenklich, wenn Kinder und junge Menschen in einer Gesellschaft heranwachsen, in der es normal ist, dass immer Frauen für Sex zur Verfügung stehen. Und zwar ohne "Nein" sagen zu können (ist ja quasi eine Dienstleistung) und jetzt auch noch gratis. Der nächste Schritt ist dann eigentlich schon die Vergewaltigung.

Ich finde, hier mal anzusetzen würde ein positiver Schritt in Richtung Gleichberechtigung sein (im Gegensatz zu Ampelpärchen oder Neufassungen der Bundeshymne). Dieser Schritt wäre ein notwendiger, um der weit verbreiteten Gewalt und besonders auch der weit verbreiteten sexuellen Gewalt gegen Frauen entgegenzuwirken.

Ich jedenfalls fühle mich in meiner Freiheit beschränkt, denn ich kann momentan an diesem Bordell in Salzburg als Frau nicht mehr ohne ungutem Gefühl vorbeigehen.
Ich würde es begrüßen, wenn das Bordell Pascha trotz ihrer Werbeslogans wieder etwas mehr auf die Wertschätzung der Frauen achtet.

Ich möchte auch noch kurz dahingehend ausholen, dass mittlerweile sehr viele Ehen geschieden werden. Scheidungsgrund Nummer 1 ist der Seitensprung. Nun ja: das mag natürlich jeder für sich entscheiden, aber die Hemmschwelle sinkt halt, wenn es dann auch noch gratis ist. Auch die Motivation, Eheprobleme durch Kommunikation zu lösen sinkt, wenn "dem Mann" solche einfachen Lösungen angeboten werden. Jetzt werden sie denken: Das ist aber ein persönliches Problem, das ist nicht Angelegenheit des Werberates. Dazu möchte ich nur kurz anmerken, dass junge Frauen immer weniger bereit sind, Kinder zu bekommen. Dies liegt unter anderem daran, dass junge, intelligente Frauen wissen, dass die Wahrscheinlichkeit als Alleinerziehende zu enden in unserer Gesellschaft sehr hoch ist und das dies mit enormen Verlusten verbunden sind.

Die ständig steigende Kinderverweigerung junger Frauen wird und noch große Probleme machen. Aber dies wird sich nicht ändern, sonder im Gegenteil immer prekärer werden, wenn in unserer Gesellschaft nicht wieder etwas mehr Loyalität gegenüber der Familie und Wertschätzung der Frauen einkehrt. Durch solche Werbeaktionen und generell durch Werbung für "Sexdienstleistungen" und Seitensprungagenturen wird die Situation leider immer trauriger.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Plakatwerbung des Unternehmens PASCHA die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sind der Auffassung, dass die beanstandete
Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung)“ und Artikel 1.1
„Allgemeine Werbegrundsätze“, nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Das Unternehmen bewirbt mit dem beanstandeten Plakat ein „Sommer Special“ welches den Kunden sowohl sexuelle als auch andere Dienstleistungen kostenfrei verspricht. Laut Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft ist die Bewerbung von sexuellen Dienstleistungen per se nicht untersagt, jedoch müssen einige Richtlinien beachtet werden.

Das vorliegende Sujet nimmt zwar Abstand von jeglichen unpassenden Darstellungen, jedoch sind die Werberäte und Werberätinnen der Auffassung, dass die Wortwahl des Angebotes Sexdienstleisterinnen in ihrer Würde verletzt. Gerade im öffentlichen Raum wurde die Bewerbung von kostenlosem Sex kritisch hinterfragt, insbesondere auch Bezug nehmend auf die soziale Verantwortung, jene Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen trägt.

Die Ethik-Kodexpunkte wurden im Detail wie folgt nicht ausreichend sensibel genug berücksichtigt:
Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung):

2.1.1.1 Geschlechterdiskriminierung liegt insbesondere vor, wenn
g) Werbung für sexuelle Dienstleistungen darf, soweit sie rechtlich zulässig ist, die Würde von Menschen, insbesondere von SexdienstleisterInnen, KonsumentInnen oder PassantInnen, nicht verletzen. Körper und insbesondere weibliche oder männliche Sexualität dürfen nicht unangemessen dargestellt werden. Dabei ist auch besonders auf die Platzierung und das jeweilige Umfeld des Werbesujets zu achten.

Artikel 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze:

5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.