Mit Geldgeschenk um Hörgerätekauf bei voller Kassenleistung werben

28.05.2015


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Die Firma Hartlauer wirbt mit Geldgeschenken für Hörgeräte (Medizinprodukt): auf dem Gutschein werden Geldscheine und ein Sparschwein abgebildet, aber kein Hörgerät. Zusätzlich wird angenommen, dass die Krankenkassen eine Standardleistung mitzahlen, was jedoch zuerst durch einen Arzt verordnet werden muss.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die genaue Prüfung wurde vom „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.