Die Firma Hartlauer wirbt mit Geldgeschenken für Hörgeräte (Medizinprodukt): auf dem Gutschein werden Geldscheine und ein Sparschwein abgebildet, aber kein Hörgerät. Zusätzlich wird angenommen, dass die Krankenkassen eine Standardleistung mitzahlen, was jedoch zuerst durch einen Arzt verordnet werden muss.
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die genaue Prüfung wurde vom „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.