kurier.at: Fat Freezer

20.04.2015


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberats, auf der Homepage der Tageszeitung Kurier (www.kurier.at) - dies sind die dazu passenden Links 1. http://kurier.at/lebensart/gesundheit/arztserie-dieter-volc-verraet-seinen-gesundheitstipp/38.877.779/slideshow#38877779,119056691 2. http://kurier.at/lebensart/gesundheit/arztserie-dieter-volc-verraet-seinen-gesundheitstipp/38.877.779/slideshow#38877779,119060049 - wird unter dem Reiter „Gesundheit“ wöchentlich ein Artikel unter dem Namen „Dieter Volc: Mein Gesundheitstipp“ veröffentlicht, bei dem Ratschläge von Ärzten, Gesundheitsexperten und Professoren gegeben werden. Bei einem dieser Gesundheitsexperten handelt es sich um Peter Durnig, der der Leserin / dem Leser als Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirugie der Firma Durnig Aesthetics vorgestellt wird. Bei dem Namen der Firma handelt es sich um einen Link, der auf die Homepage des plastischen Chirurgen weiterleitet. Der Gesundheitstipp von Peter Durnig in dem Kurier-Artikel lautet dabei folgendermaßen: „Kraft und Fitness hole ich mir beim Sauerstofftanken bei der täglichen Laufrunde mit Hündin Lilli – was dann noch an Bauchfett übrig bleibt, reduziere ich mit dem Fat-Freezer.“ Auf der verlinkten Seite der Firma Durnig Aesthetics wird Fat Freezing (oder auch Cryolipolyse) als „risikoarmes“ Prinzip zum Fettabbau vorgestellt und erklärt, wie dieses Prinzip funktioniert. Neben dieser (wie ich vermute) nicht gekennzeichneten Werbung des medizinischen Verfahrens der Firma Durnig Aesthetics wird auch eine Gesichtscreme in dem Kurier-Artikel beworben: „Mein Gesicht pflege ich regelmäßig mit unserem eigens entwickelten Beauty Secret von Durnig Aesthetics. Das ist der ultimative Frischekick für mein Gesicht. Unterstützend setze ich auf Plasmabehandlungen und Fruchtsäurepeelings zur perfekten Regeneration und Erneuerung meiner Gesichtshaut.“ Hierbei handelt es sich meines Erachtens nach ebenfalls um eine nicht gekennzeichnete Werbung für eine Behandlung und ein Produkt der Firma Durnig Aesthetics. Dies würde demnach gegen Punkt 1.1.9. („Werbung muss als solche klar erkennbar sein.“) als auch gegen Punkt 1.1.10. („Werbung soll keinen direkten oder indirekten Kaufzwang auf KonsumentInnen ausüben. Werbung muss als solche klar erkennbar sein.“) Ihrer Präambel verstoßen. Ich bitte Sie den geschilderten Sachverhalt zu prüfen. Mit freundlichen Grüssen,


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