Eristoff

13.04.2015


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Sehr geehrte Damen und Herren,

heute Abend habe ich in der U-Bahn-Station Taborstrasse eine
Plakatwerbung für Eristoff-Wodka gesehen, die meiner Meinung nach klar
gegen Punkt 3.1 Ihrer ethischen Selbstverpflichtung verstösst. Speziell
geht es mir um den 2. Punkt des Kapitels "Alkohol", wo zu lesen ist:

"Alkoholwerbung soll sich nicht an die Zielgruppe Kinder wenden."

Die Plakatwerbung für Eristoff-Wodka wendet sich mit dem Slogan "Licht
aus Party an" und der Verwendung des Du offensichtlich an ein jüngeres
Publikum, was ja noch nicht verwerflich wäre - schliesslich ist der
Konsum von Wodka 18-Jährigen ohne Weiteres erlaubt. Was mir aber
ziemlich sauer aufstösst, sind die LED-Armbänder und vor allem die
abgebildeten Hände, die mir eher wie Hände von deutlich jüngeren
Teenagern erscheinen.

Der Eindruck, den die Verküpfung von Wodka und Party und so junge
Darsteller (auch wenn man nur ihre Hände sieht), auf mich macht, lässt
sich mit Punkt 3.1 der Ethik-Regeln der österreichischen Werbewirtschaft
nicht in Einklang bringen.

Ich ersuche um Stellungnahme zu dem im Anhang befindlichen Plakat-Sujet.

 


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Das Unternehmen und dessen Handelspartner haben nach Kontaktaufnahme durch den Werberat bekannt gegeben, dass das Sujet nicht mehr verwendet wird.
Des Weiteren hat das Unternehmen zugesichert, in Zukunft verstärkt darauf zu achten, dass keine Werbemaßnahmen vorgenommen werden, die dem Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht entsprechen.


Der Österreichische Werberat sieht daher keinen Grund zur weiteren Bearbeitung der Beschwerde und keinen Grund zum Einschreiten.
Das Verfahren wird hiermit abgeschlossen. Wir danken für die Kooperation und rasche Umsetzung der Sujetentfernung.