Ostblock Schlampen

30.01.2015


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empörend, mit welchen begriffen eine bekannte diskothek aufmerksamkeit erregen will ---- sowohl frauendiskriminierend als auch ausländerinnenfeindlich!


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Die eingebrachten Beschwerden fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates, deshalb wird das Beschwerdeverfahren hiermit abgeschlossen. Die genaue Recherche hat ergeben, dass es sich bei dem beanstandeten Titel "Ostblockschlampen" um einen Band-Namen handelt. Band-Namen fallen in den Bereich Kunst und Kultur, wo die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates nicht gegeben ist. Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.