willhaben.at Diskriminierung

29.01.2015


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Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte um Ihre Meinung und Unterstützung, über die nicht klar definierten und nirgendwo befindlichen, Kriterien zur Einstufung als gewerblicher Inserent auf Willhaben.at. Zitat von Willhaben.at - „Die Anzahl der Angebote ist nicht das einzige Kriterium für uns einen User als „gewerblich“ einzustufen. Um Missbrauch vorzubeugen geben wir keinerlei Informationen über Kontingente bzw. Kriterien bekannt.“- Dezember 2014, habe mich Pazifistischerweise zuerst an das Service in Wien adressiert mit der bitte, warum meine Inserate (58 einfach wahllos von unten nach oben) bis auf 6 als unzulässig gestellt wurden. Die Antwort von willhaben.at war schließendlich dass auch die restlichen 6 gelöscht wurden!? Konkret formuliert: 1. Ist das oben angegebene Statement von einem Anonymen-Servicemitarbeiter legal und zeitgemäß, warum muss ich gewerblicher Inserent sein? 2. Warum wurden meine Privatinserate gelöscht, solange die, von Willhaben.at freiwillig gestellten, Nutzungsbedingungen nicht klar definiert und interpretierbar sind. 3. Entfernung von Privatinseraten auf Basis beliebig willkürlichen, an Inserenten nicht im Voraus aber auch nicht auf direkte Anfrage, d.h. niemals nirgendwo, bekanntgegebenen Kriterien? Bitte höflich um Ihre Mediation, da ich gerne weiterhin ein Privatinserent auf Willhaben.at bleiben will, und keiner gewerblichen Werbung erstrebe. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichichen Werberates. Der/die Beschwerdefüher/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich dieser Angelegenheit annimmt.