Ostblockschlampen

28.01.2015


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Es wird von einem Tanzlokal mit dem Namen "Ostblockschlampen" geworben. Der Name soll sich auf ein Musik-Duo beziehen, was aber aus dem Plakat kaum sichlich hervorgeht. Das ist manipulativ und vor allem Frauen-entwürdigend.


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Die eingebrachten Beschwerden fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates, deshalb wird das Beschwerdeverfahren hiermit abgeschlossen. Die genaue Recherche hat ergeben, dass es sich bei dem beanstandeten Titel "Ostblockschlampen" um einen Band-Namen handelt. Band-Namen fallen in den Bereich Kunst und Kultur, wo die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates nicht gegeben ist. Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.