Waffen per Postwurfsendung an alle Haushalte

04.12.2014


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Es ist wirklich unglaublich, dass Sturmgewehre, Pistolen, Revolver als "Feuerwerkspistolen" in einem Flyer per Postwurfsendungen beworben werden. Kinder, die einen Postschlüssel haben, traumatisierte Personen aus Kriegsgebieten, Flüchtlinge, Veteranen oder sonst friedfertigen Menschen ungefragt solche Werbung in den Postkasten zu legen, gehört bestraft und verboten! Siehe Bildupload Firma Joh. Springer´s Erben, springer-vienna.com


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.