bswiss.com

30.10.2014


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Sehr geehrte Damen und Herren,

mich irritiert die tägliche Fernsehwerbung der bdswiss.com.

Angesprochen werden bevorzugt junge Menschen - Ihnen wird vorgegaukelt, innerhalb von wenigen Sekunden jede Menge Geld zu verdienen - ohne etwas zu tun - einfach so - ohne Risiko?

Wurde in den letzten Jahren nicht genug Geld in den Sand gesetzt?

Vielleicht können Sie diese Werbung prüfen?

Danke


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens bdswiss.com, die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf die beanstandete Werbemaßnahme eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“.
In den TV-Spots wird nicht auf die Risiken bei Wertpapierveranlagungen hingewiesen. Im Gegenteil, es wird der Eindruck vermittelt, sehr rasch, Gewinne erzielen zu können. Dies entspricht nicht der sozialen Verantwortung gegenüber Jugendlichen, auch nicht den Grundsätzen der Lauterkeit und der Redlichkeit und Wahrhaftigkeit.
Werbung trägt soziale Verantwortung und muss auf die Rechte, Interessen und Gefühle von Einzelnen und Gruppen von Menschen Rücksicht nehmen.
Die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Werbemaßnahme bezieht sich auf folgende Bestimmungen des Ethik-Kodex:

1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“

Werbung trägt soziale Verantwortung und muss auf die Rechte, Interessen und Gefühle von Einzelnen und Gruppen von Menschen Rücksicht nehmen.
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

3. Werbung muss den Grundsätzen der Lauterkeit, wie sie im Wirtschaftsleben wie sie im Wirtschaftsleben allgemein anerkannt sind, entsprechen.

6. Werbung darf nicht gegen den Grundsatz der Redlichkeit und Wahrhaftigkeit verstoßen.

HINWEIS REAKTION SEITENS DES UNTERNEHMENS:

Das Unternehmen hat die Stopp-Entscheidung des Österreichischen Werberates zur Kenntnis genommen und "sich freiwillig bereit erklärt einen Warnhinweis" der den Hinweis auf das Risiko, Spekulationscharakter und die Altersgrenze 18+ über die gesamte Spotlänge am unteren Bildrand während der Werbemaßnahme zu platzieren. Die Umsetzung der abgeändertenTV-Spots mit dem Warnhinweis erfolgen innerhalb der nächsten 3-4 Wochen.
Der Österreichische Werberat dankt für diese kooperative Zusammenarbeit.