Werbung - Fa. Telering

05.11.2014


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ich wende mich mit einer Anregung als aufmerksame Bürgerin an Sie.

Es geht um die Werbung der Firma Telering, ich denke einige von Ihnen werde diese auch kennen, die meiner Meinung nach rechtlich sehr bedenklich ist.

Ich habe dies bereits der Firma Telering mitgeteilt.

Es kann doch nicht sein, dass im TV mit Erpressung Werbung gemacht wird, ist es wirklich notwendig, mit derartigen Methoden für ein Produkt zu werben. Diese Werbung sehen auch Kinder und Jugendliche, die sich dann möglicherweise denken, ja wenn das der Inder darf, darf ich das auch.

Ich hoffe, dass Sie gegen diese Unart vorgehen werden.

Über Werbung mag jeder denken was er will, ob es geschmackvoll ist oder nicht, ist eben Geschmackssache,
aber Ihre letzte Werbung hat wohl mit Geschmack nichts mehr zu tun

Der Inder erpresst jemanden von Telering, so kommt es rüber: wenn die Preise nicht gesenkt werden, wird ein Bild oder Video veröffentlicht, in dem gezeigt wird, dass der "Chef" strickt.

Es ist nicht strafbar, wenn jemand strickt, egal ob Mann oder Frau, egal ob Chef oder Mitarbeiter, aber es wäre strafbar, jemanden auf diese Art zu erpressen.

Ich denke so eine Werbung gehört nicht ins Fernsehen!



Vielen Dank!


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten TV-Spots des Unternehmens Telering keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen konnte keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkennen. Der Spot ist werblich zugespitzt und satirisch dargestellt. Die Werbung ist eindeutig als überzeichnete Geschichte erkennbar, in der der „Inder“ – Protagonist der Werbekampagne der Firma Telering - als modernder Robin Hood (gefrierendes Wasser/Inderhood) agiert. Die Abgrenzung zur Realität kann klar nachvollzogen werden.