Dr. Peithner KG

18.11.2014


Bild

In der neuen Radiowerbung von dem Homöopathie-Hersteller Dr. Peithner KG wird eine Wirkung beworben. ("....wirkt bei...") Da Homöopathie keine nachgewiesene Heilwirkung hat verstößt das denke ich gegen das Arzneimittelgesetz bzw. Werbegesetz.


Bild

Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Radio-Spots „Homöopathie“ , des Unternehmens Peithner KG, die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sind der Auffassung, dass der beanstandete Radio-Spot hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.4. „Gesundheit“ nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Im Detail bezieht sich die Entscheidung der Werberäte und Werberäteinnen auf den Kodex-Punkt 1.4 Gesundheit, konkret hinsichtlich der Artikel 1.4.2. „Werbung soll den Konsum von Arzneimitteln, oder andere die Gesundheit und Ernährung betreffende Präparate nicht verharmlosen und nicht zu einem übermäßigen Konsum ermutigen.“, 1.4.4.1.“Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die geeignet sind, die Hoffnungen von leidenden Menschen auszunützen“ sowie 1.4.5.3. „Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die den Eindruck erwecken, natürliche Produkte, insbesondere Heilmittel, seien generell wirkungsvoller oder sicherer als andere.“

Der Radio-Spot wurde weiters als irreführend eingestuft. Die plakative Bewerbung und das Hervorstreichen durch die „vermeintliche Nullmeldung“ bei den Nebenwirkungen, lassen den Eindruck bei den Konsumenten/innen zu, dass Homöopathie der Schulmedizin vorzuziehen sei. Auch hinsichtlich der punktgenauen und beeindruckenden Wirkung von Homöopathie könnte der Eindruck beim Konsumenten/innen erzeugt werden, dass nur positive Wirkungen erzielt werden.

Hinweis: Eine nicht unerhebliche Anzahl von Werberäten und Werberätinnen hat den sofortigen Stopp der Werbekampagne unter Bezugnahme auf die oben genannten Kodex-Punkte gefordert. Diese Aufforderung wurde damit bekräftigt, dass der verwendete Radio-Spot in seiner Aussage die Konsumenten/innen irreführender Weise im Glauben lässt, dass Homöopathie generell und allgemein bei Erkrankung eingesetzt werden kann. Da die Werbemaßnahme in einem Medium öffentlichen Raums geschaltet wird, ist besonders zu berücksichtigen, dass keine Schädigungsgefahr gegeben ist, da z.B. jüngere Zuhörer in ihrer Wahrnehmung zu alternativen Heilmitteln und deren tatsächlicher Wirksamkeit beeinträchtigt werden könnten.