IKEA-Lampen Werbung

23.10.2014


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Sehr geehrte Damen und Herren. Der Tv-Werbespot von IKEA in dem dargestellt wird wie LED Lampen (Birnen) eingeschraubt werden, gesehen um 12:18 am Do.23.10.14. auf Kabel 1, zeigt eine hohe Unverantwortlichkeit. 1 Da werden Menschen gezeigt die in verschiedene ungesicherten Situationen, wie auf dem Rücken eines Pferdes die Lampen einschrauben. Die dargestellten Situationen sind im Gegensatz zu dem von der AUV dringend empfohlene Anwendung einer stabilen Unfall-sicherer Leiter. 2 Das die Lampen eingeschraubt werden unter Strom ist auch eine Verletzung von Sicherheitsvorschriften. 3 Noch Unverantwortlicher wird gezeigt wie ein klein Kind von einer Frau hochgehalten wird damit das Kind die Lampe einschraubt, die dann auch sofort aufleuchtet. Es werden nicht nur Punkte 1 und 2 wiederholt verletzt sondern es wird ein Kind in höchste Gefahr gebracht. Auch wenn das Kind von der möglichen gefahr unterrichtet ist können durch ein Missgeschick die kleinen Finger einer Kinderhand ins Stromkreis geraten. Lebensgefahr! 4 Kinder könnten durch die Werbung animiert werden selbst an Lampen zu drehen. Auf jeden Fall werden kinder die dieser Werbung sehen von ihren Eltern verlangen das sie auch die Lampen einschrauben wollen. Unverantwortlichkeit auf allen Ebenen. Wenn jemand schon mal erlebt hat wie ein Neu-gekaufte und frisch eingeschraubte Lampe beim einschalten mit Funken und lautem Knall sich verabschiedete, und dankbar war das er nicht auf der Leiter in der Nähe stand, kann nachvollziehen wie gefährlich dieser Darstellungen sind. Wegen Verletzungs und Lebensgefahr bitte dieser Werbespot möglichst schnell entfernen. MfG.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten TV-Spots „Glühbirnen“ des Unternehmens IKEA keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen konnten keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkennen. Der angegebene Beschwerdegrund, dass der TV-Spot zu nicht fachgerechtem Glühbirnentausch auffordert, konnte nicht nachvollzogen werden. Darüber hinaus wurde eine eindeutige werbliche Überzeichnung erkannt.