Meine Beschwerde v. 22.09.2014 – Übertriebene Nacktheit

20.10.2014


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Hier nun einige Verweise: - http://www.fenjal.at/de/ - Weekend Magazin mit der Anzeige wurde im Haushalt zwischenzeitlich entsorgt, im Anhang erhalten Sie ein Muster aus dem Internet, welches auch im Magazin vorzufinden war


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Printanzeige im Weekend Magazin des Unternehmens Fenjal keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen konnte keine Verletzung des Ethik-Kodex des Österreichischen Werberats erkennen.

Die Darstellung, des beanstandeten Werbesujets verletzt weder die Würde der Frau noch stellt sie eine sexuelle "Aufforderung" dar. Durch die saubere Bildgestaltung, den gewählten Farben, dem perfekten Körper wird der Zusammenhang mit Körperpflege und Sauberkeit deutlich in Zusammenhang gebracht und die Nacktheit so auch eindeutig kausal "erklärt". Das die Frau als Blickfang eingesetzt wird, ist nicht nachvollziehbar, da auch der Produktbezug gegeben ist.

Hinweis: Eine nicht unerhebliche Anzahl von Werberäte und Werberätinnen hat die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen ausgesprochen. Hier waren die Werberäte und Werberätinnen der Meinung, dass hinsichtlich des Kodexpunktes 2.1 Geschlechter diskriminierende Werbung d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden“ nicht sensibel genug gestaltet wurde.