M&M's Taxi-Spot

13.10.2014


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Gegenstand der Beschwerde ist der regelmäßig auf ORF ausgestrahlte Spot für das Produkt "M&M's". Gemeint ist der Spot unter folgendem Link zur M&Ms Facebookseite: https://www.facebook.com/video.php?v=10152405602119353 In seiner englischen Fassung ist dieser auch auf youtube zu sehen: https://www.youtube.com/watch?v=wRZ1WnaFSmM Der Spot beginnt mit Anzüglichkeiten gegenüber einer weiblichen Figur und endet in Freiheitsberaubung und einer (m.E. recht offensichtlichen) Anspielung auf sexuelle, zumindest aber irgendwie geartete, Nötigung. Von M&Ms Austria wurde mir mitgeteilt, dass der Spot humoristisch gemeint ist, eventuell wurde hier der Fehler begangen (sexuell konnotierte) Verbrechen gegen Männer als generell lächerlich zu sehen. Damit würde sich der Spot schuldig machen indirekt zu propagieren, dass (sexuelle) Gewalt gegen Männer lustig wäre. In jedem Fall aber wird hier ein Verbrechen als harmlos und humorvoll dargestellt. Dadurch wird auch der Berufsstand des Taxifahrers in Miskredit gebracht. Das sexistische Verhalten gegenüber der weiblichen Figur anfangs wird ebenfalls verharmlost.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.