Sexismus

13.10.2014


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Gemäß dem Ethik-Kodex 2.1 des Werberates diskriminiert folgendes Inserat schon seit Jahren Frauen auf eine ziemlich primitive und maskulinistische Weise. Das Gesäß einer Frau (hervorgehoben durch einen kurzen Rock), und damit das ganze weibliche Individuum, wird als Karosserie dargestellt. Hier liegt eine eindeutige Herabwürdigung einer Frau vom Subjekt zum Objekt vor. Ich bitte um sofortiges Vorgehen gegen diese Werbung bzw. Firma.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des Werbeplakats des Autohauses Kriegner die Aufforderung zum sofortigen Stopp bzw. Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte sieht im vorliegenden Sujet eine Verletzung des Selbstbeschränkungskodex hinsichtlich der Punkte 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze und 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung.

Die Abbildung und der Text des beanstandeten Plakats deuten darauf hin, dass die Frau als ein rein auf ihre Sexualität reduziertes Objekt angesehen werden könnte, was eine Missachtung des SBK Artikel 2.1. Punkt d („….die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. „) sowie 2.1.e („….eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird“) darstellt.

Des Weiteren signalisieren die Hände Besitzanspruch oder einen Übergriff, was gegen den SBK hinsichtlich 2.1.c („…Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien.“) sowie 1.3 Gewalt („Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt ästhetisierenden oder gewaltverharmlosenden Sujets bedienen.“) verletzt.

Unter der Betrachtung, dass das weibliche Hinterteil in keinem Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt steht und der Vergleich einer Karosserie mit dem privaten Intimbereich einer Frau als sexistisch gesehen werden kann, fordert der ÖWR eine sofortigen Stopp oder Sujetwechsel.

Anmerkung:
Das Plakat wurde an der beanstandeten Stelle bereits überklebt.