Optifibre TV-Spot

10.10.2014


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Auch wenn sich bei Optifibre nicht um ein Arzneimittel handelt, ist die Tatsache, dass es die Mutter im Spot mit den Worten "sie riechen und schmecken es nicht" ihrer Familie heimlich ins Wasser mischt, grenzwertig. In Zeiten wo vor allem Mädchen und junge Frauen immer wieder Opfer von KO-Tropfen werden, sollte so eine Werbung nicht ausgestrahlt werden dürfen.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.