AUS GEGEBENEN ANLASS EINE INFORMATION AN ALLE BESCHWERDEFÜHRER UND BESCHWERDEFÜHRERINNEN
Der Österreichische Werberat kann nur Beschwerden, die nicht ANONYM eingebracht werden, behandeln (siehe Verfahrensordnung § 3 Absatz 5). Wir garantieren die absolute vertrauliche Behandlung der Beschwerde und geben keine persönlichen Daten an Dritte weiter.
Die eingebrachte anonyme Beschwerde von dieser Woche kann somit nicht bearbeitet werden (siehe Verfahrensordnung § 3 Absatz 5).
Die eingebrachte anonyme Beschwerde kann nicht bearbeitet werden (siehe Verfahrensordnung § 3 Absatz 5). Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.