Kindertrinkflasche in Bierkrug-Form

03.10.2014


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Mit einem erheblichen Gefühl der Befremdung habe ich in einem öffentlichen Verkehrsmittel der Stadt Graz eine Werbung auf einem von der Holding Graz betriebenen Infoscreen verfolgt. Es ging dabei um die Bewerbung des sogenannten „Nuckelkrugs“. Dabei geht es um eine Trinkflasche für Kinder in Form eines Bierkrugs. Dieser soll laut Aussage „die Kinder auf die Wiesen vorbereiten“. Wozu man Kindern suggerieren muss, sie auf ein dem Kommerz verschriebenen Saufgelages vorzubereiten, ist mir als Mutter ehrlich gesagt mehr als schleierhaft. Ebenso befremdlich waren die zur Schau gestellten Bilder von Kindern, die aus ihren Bierkrug-Trinkflaschen trinken. Dem Ganzen die Krone aufgesetzt hat auch noch der zynische Nachsatz, man möge zwecks Kohlensäure bitte kein Bier in die Flaschen füllen. Die verantwortliche Redaktion mag dies vielleicht als „lustig“ und „harmlos“ verstanden haben, ich möchte den Betreffenden jedoch davon abraten, mir nahezulegen, es auch als Spaß zu verstehen, denn in Anbetracht des nonchalanten Umgangs mit Suchtmitteln (zu denen Alkohol als Suchtmittel Nummer 1 zweifellos gehört) verstehe ich ebensolchen nicht.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates, da es sich bei dem Sujet um keine Werbeeinschaltung, sondern ein redaktionelles Format handelte. Der/die Beschwerdeführer/In wurde davon in Kenntnis gesetzt. Das Verfahren wird hiermit abgeschlossen.