Schogetten

30.09.2014


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Die Werbung ist keine Kunstform wie Film oder Theater. Die Werbung ist Kommerz, sie solldurch Produkt-Beschreibung ein Artikel verkaufen helfen. Im Gegensatz zu Filmen wird Werbung oftmals 24 Stunden, Wochen oder Monate lang wiederholt um auf die Menschen ein zu wirken und sie zu beeinflüssen. Daher sind unmoralische Botschaften oder Kriminelles-Verhalten verboten. Leicht beeinflussbaren Personen wie Kinder, Jugendlicher, sowie manche Unterprivilegierten oder Unzufriedenen könnten die ständig wiederholte Verharmlosung von Diebstahl als Anleitung für Nachahmung sehen. Sie werden- in ähnlich der Dargestellten Situationen- zu der Entwendung von leicht erreichbaren Gegenstände wie Handys, Börsen, Scheckkarten etc., durch die (Scho) „Get it“ Botschaft verführt. Das ist und sollte auch verboten bleiben. Werbung soll zum Kaufen verführen und nicht zum Strafftat anstiften.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.