Der Jungwinzerinnen Kalender führt weibliche Jugendliche in Posen vor, die an pornographische Bilder angelehnt sind, am TItelbild noch dazu "kopflos", was besonders entpersonalisiert wirkt. Noch dazu sind die Protagonistinnen ja die Töchter der WeinproduzentInnen, die durch die Konstellation des jugendliches Alter und der Familienzugehörigkeit besonderen Druck ausgesetzt sind, sich für so etwas herzugeben.
Der Jungwinzerinnenkalender stellt keine Werbemaßnahme dar, da nicht für oder ein Produkt beworben wird und fällt somit nicht in unseren Kompetenzbereich.
Demnach wird die Beschwerde ohne weiteres Verfahren eingestellt (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 7 (1 a),www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .