Die Weisse und Sudwerk - Salzburg

30.07.2014


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Die Weisse bekam bereits im letzten Jahr vom Werberat die "Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen". Leider hat sich NICHTS geändert. Es werden weiterhin Frauen in entwürdigenden und sexualisierten Posen dargestellt. Zusammengedrückte Brüste werden auf der Speisekarte zur "Untermalung" des Bereichs Brotkörberl verwendet. Die auf einer Flasche reitende Frau wird weiterhin mit "Schmeckt gut im Mund" übertitelt. Eine Frau wird mit Schmollmund und beiden Händen im Schritt oder auf sichtbaren schwarzen Strapsen mit "... macht Spaß im Mund!" betitelt. All das ist auch auf der Website zu finden. Der Werberat wird ersucht, diese entwürdigende und erniedrigende Darstellung von Frauen per sofort zu stoppen und zu verbieten.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der Werbebilder des Gastronomiebetriebes „Die Weisse“ eine Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der befragten Werberäte ist der Auffassung, dass die Werbebilder; zusehen auf der Speisekarte, der Sudwerkkarte, sowie auf der Homepage; des Gastronomiebetriebes „die Weisse“ hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ nicht sensibel genug gestaltet wurden.

In den beanstandeten Sujets werden Frauen in sexualisierter Weise als Blickfang eingesetzt. Tiefe Dekolletés, Strapse oder zusammengedrückte Brüste werden nicht mit den beworbenen Lebensmittelprodukten in Zusammenhang gesehen. Dies widerspricht Artikel 2.1.1.1.d. „Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden“.

Stark kritisiert werden die Titelbilder der Sudwerkkarte und der Speisekarte. Beide Bilder zielen ausschließlich auf die Sexualisierung der Darstellerinnen ab.
Auch der Werbeslogan „Schmeckt gut im Mund“ in der bildlichen Kombination wird eindeutig als sexistisch beurteil, eine Missachtung der Artikel 2.1.1.1.b.: „Die Gleichwertigkeit der Geschlechter darf nicht in Frage gestellt werden“, sowie 2.1.1.1.e..: „Es darf keine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegen oder die Person auf ihre Sexualität reduziert werden.“ .

HINWEIS: Es wird darauf hingewiesen, dass sich eine nicht unerhebliche Anzahl der Werberäte für eine Aufforderung zum sofortigen Stopp der Werbemaßnahme ausgesprochen hat. Aufgrund dessen rät der Werberat dringend folgende Werbebilder abzuändern und auf deren zukünftige werbliche Verwendung zu verzichten: Titelblatt der Speisekarte, Titelblatt der Sudwerkkarte, sowie das Werbebild auf der Seite 8 der Sudwerkkarte, bzw. auf Seite 6 der Speisekarte.