Wellcum-Werbung - schönes Kärnten

15.07.2014


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Sg Dame! Sg Herr!

Ich lege aus aktuellem Anlass noch 1x massiv Beschwerde gegen sexistische Werbung von Bordellen im öffentlichen Raum ein (Fotos siehe Anhang, aktuelle Wellcumwerbung in Villach entlang der Oss. Zeile). Und in Wiederholung meines gestrigen Mails:

Frauen werden überall entlang hoch frequentierter Straßen (Schulwege) herabgewürdigt und erniedrigend dargestellt. Prostitution wird zur normalsten Sache der Welt bagatellisiert, das Frauenbild desavouiert und Jugend- und Kinderschutz spielen keine Rolle mehr. Frauen zum Kaufen neben Grillwürstel und Backhendl! Welches Gesellschafts- und Frauenbild vermitteln solche mittlerweile allgegenwärtigen Bilder? Welches Armutszeichen für Kärnten, das ohnehin schwer mit verheerenden Imageschäden zu kämpfen hat. Sexistische Werbung im allgemeinen ist der Wegbereiter für diese Entwicklung.

Bin gespannt auf Ihre Antwort und hoffe, dass diese verantwortungsvoller als 2008 ausfällt. Sie wissen als Werbefachmensch genau, was sich in den Gehirnen der Menschen mit diesen Botschaften einbrennt. Das ursächlichste Ziel von Werbung. Und gerade deswegen haben Sie eine gesellschaftliche Verantwortung. Nehmen Sie dies wahr.



 


 


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Wellcum – schönes Kärnten“,  die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel  aus.

Begründung:
Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbesujet eine eindeutige Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ und des Artikels 1.2 „Ethik und Moral“.
Das Plakat verstößt mit der Darstellung von Teilen einer Frau (Blickfangwerbung) und der Reduktion der Frau als Objekt (entwürdigende Darstellung) gegen mehrere Bestimmungen des Ethik-Kodex.

Die Abbildung eines bildfüllenden weiblichen Hinterteils in einem Stringtanga reduziert die Frau in unangemessener Art und Weise auf diesen Körperteil und ist selbst für die Bewerbung eines einschlägigen Etablissements unangebracht und diskriminierend.

Des Weiteren ist der Slogan "Schönes Kärnten" in deutlich größerer Schrift als der Absender "Wellcum – Wellnesshotel und Erotik " irreführend und kann als Tourismuswerbung für Kärnten interpretiert werden und somit Irre führen.

Obwohl das Sujet in direktem Zusammenhang mit der beworbenen Dienstleistung steht, ist diese Art von Darstellung zu vieldeutig für den öffentlichen Raum, da auch Kinder und Jugendliche mit den jeweiligen Botschaften konfrontiert werden. Werbemaßnahmen, die Prostitution bewerben, sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen  zulässig, müssen jedoch unter Berücksichtigung auf den öffentlichen Raum mehr als sensibel gestaltet sein.

Die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Werbemaßnahme bezieht sich auf folgende Bestimmungen des Ethik-Kodex:

1.2 „Ethik und Moral“

1. Werbung trägt soziale Verantwortung

1.1. „Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzen.“
und

2.1.1. „Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor…
 
d) „… wenn die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.“

e) „… wenn eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird“. 

g) „Werbung für sexuelle Dienstleistungen darf, soweit sie rechtlich zulässig ist, die Würde von Menschen, insbesondere von SexdienstleisterInnen, KonsumentInnen oder PassantInnen, nicht verletzen. Körper und insbesondere weibliche oder männliche Sexualität dürfen nicht unangemessen dargestellt werden. Dabei ist auch besonders auf die Platzierung und das jeweilige Umfeld des Werbesujets zu achten.

a) „… wenn Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden.“

b) „ … wenn die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird.“