Beschwerde, Fernsehwerbung von "DREI"

08.07.2014


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Sehr geehrte Frauen und Herren!

Die aktuelle Werbung für "Drei" ist verantwortungslos und gehört weg: Da schüttelt ("shakt"?) sich ein Mann an einer Tischkreissäge zur oder mit der Musik.

-> Es gibt Arbeitssicherheitsrichtlinien, nach denen Musik bei gefährlichen Arbeiten verboten ist. Schlechtes Vorbild!

-> Und wenn Heimwerker zur Musik arbeiten, verletzen sie sich häufiger.

Die Werbung betrifft mich insofern, als wenn mein jugendlicher Sohn, der gerne heimwerkt, glauben könnte, es wäre in Ordnung, beim Heimwerken eine Musik laufen zu lassen und daneben locker zu tanzen bzw sich zu schütteln. Wenn er Pech hat, verletzt er sich dann dabei. Wer kommt ihn dann im Krankenhaus besuchen?

Die Firma Drei soll verpflichtet werden, in einem gleichen Zeitausmaß im Fernsehen darauf hinzuweisen, dass man bei gefährlicher Arbeit weder nebenbei Tanzen noch sich schütteln soll.

Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 8 (1),www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 8 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.