Möbelix

27.06.2014


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Wieso wird von der Fa. Möbelix Werbung in den Medien (ORF) zugelassen, die Gewalt und Krieg als etwas positives darstellt (oder Erfolg verspricht)?
Haben wir nicht schon genug Gewalt in Österreich (ca. 15000 Straftaten / Jahr)?
Haben wir zu wenige Kriege (Bomben die auf Menschen fallen) oder zu wenig Kriegsgefahr in Europa (Ukraine)?
Die Werbeeinschaltung der Fa. Möbelix war am 25.06.2014 im Zeitraum von 19:00 – 20:00Uhr. In diesem Zeitfenster wurde die Werbeeinschaltung einmal gezeigt.

Möbelix hat einige Werbeeinschaltungen wo durch Gewalt, erfolge erzielt werden.
Aber für mich war eben diese Werbeeinschaltung vom 25.06.2014, überdimensionales Männchen mit Schlagstöcken und einer Rakete um Etwas (Preisreduktion) durchzusetzen, schon zu heftig.

Für mich wird damit demonstriert das durch Gewalt und Krieg alles erreichbar ist und das kann es in einer Zeit wie dieser doch nicht sein.
Es soll nicht noch durch Werbung Gewalt und Krieg verherrlicht werden.
Tagtäglich hört oder liest man in den Medien: das wieder eine Person niedergeschlagen, niedergestochen, beraubt, …… wurde.
Und Bomben fallen täglich irgendwo auf unseren Planeten und töten Menschen.
Daher sollte man auch diesem Unternehmen es nahelegen, auf solche Werbeeinschaltungen zu verzichten.
Das Leben ist viel zu kurz um mit Gewalt, Krieg, usw. tagtäglich konfrontiert zu sein.
Generell sollte Gewalt aus der Werbung verbannt werden.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten TV-Spots des Unternehmens Möbelix „Schlussverkauf“, die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Eine Vielzahl von Werberäten und Werberätinnen sind der Auffassung, dass der beanstandete TV-Spot hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“ und 1.3 „Gewalt“ nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Die Werbelinie der Firma Möbelix baut darauf auf, dass der Superheld "Möbelixman" unter Einsatz aller Mittel das "Böse" - also den Preis - in seine Schranken verweist. Obwohl Möbelixman regelmäßig "scharfe Munition" zur Bekämpfung seines Gegners einsetzt, bleibt dieser aber - bis auf die Reduktion seines Umfanges, einiger Nullen - unbeschadet. Für Erwachsende Zuseher ist die werbliche Überzeichnung klar erkennbar, lediglich die mögliche Zuschauergruppe der Kinder könnte diese nicht erkennen. Die gewählte Umsetzung in Form eines Cartoons schwächt die gewaltsame Darstellung nicht, vielmehr erzeugt dieses Stilmittel zusätzliche Aufmerksamkeit bei Kindern.

Im Detail begründen die Werberäte und Werberäteinnen ihre Entscheidung mit Artikel 1.1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“ (1.) “ Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.“

sowie

1.3 „Gewalt“

1.  Werbung darf sich keiner gewalttätigen Darstellungen bedienen.

1.1. „Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.“
und

1.2.  „Es dürfen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die brutales, aggressives, asoziales oder gewalttätiges Verhalten abbilden oder zu solchen Verhaltensweisen ermutigen, diese fördern oder stillschweigend dulden, unabhängig von der Umsetzung (z. B. in der Form von Animation, Comic usw.).“


Hinweis: Eine große Anzahl der Werberäte und Werberätinnen sah in dem beanstandeten TV-Spot keinen Grund zum Einschreiten, wurde doch die humorvolle Überzeichnung klar erkannt.