Lutz: Der-die-das-Tage

26.06.2014


Bild

11% für Männer auf männliche Artikel, 12 % für Frauen auf weibliche Artikel. Frauen und Männer haben das Recht auf Gleichbehandlung. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist verfassungswidrig. Klarer Fall von Sexismus aufgrund des Geschlechts, Männer bekommen weniger Rabatt als Frauen. http://werbewatchgroup.klagenfurt.at/index.php/beschwerden?start=5


Bild

Das Unternehmen hat sofort das Sujet zurückgezogen. Gleichzeitig wurden alle Filialmitarbeiter angehalten, den höheren Prozentabzug bei Kauf einer Ware jedem Kunden zu gewährleisten. Der Österreichische Werberat sieht daher keinen Grund zur weiteren Bearbeitung der Beschwerde und keinen Grund zum Einschreiten. Das Verfahren wird hiermit abgeschlossen. Wir danken für die Kooperation und rasche Umsetzung der Sujetentfernung. Der/die Beschwerdeführ/in wurden ebenfalls davon in Kenntnis gesetzt.