Installateurswerbung Hechenleitner Cie

26.06.2014


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Die Firma Hechenleitner & Cie in Klagenfurt wirbt mit halbnackten Nixen auf einem ihrer Firmenautos. Hier werden sexuelle Anzüglichkeiten auf Kosten der Frau gemacht und mit dem Klischee „weiblicher Sex zur Anpreisung von Dienstleistungen” gearbeitet. Das Sujet stellt die Frau in sexualisierter (dekorativer) Funktion als Blickfang dar – ohne jeglichen Zusammenhang zur beworbenen Dienstleistung (Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima). Operiert wird mit den ältesten „Rezepten” der Werbung: Frau = Sex: Die Reduktion von Frauen auf Sexualität macht Frauenkörper in der Werbung universal einsetzbar und wird von immer mehr Menschen abgelehnt und als ideenlos eingestuft. Frauen werden benutzt als sexueller Anreiz für Männer, beschränkt auf ihren dekorativen und ihren sexuellen Gebrauchswert, der durch das Arrangement unterstrichen wird. So dargestellte Frauen haben die Funktion der sexuellen „Ware” für den Mann. http://werbewatchgroup.klagenfurt.at/index.php/beschwerden/30-ihr-installateur-fuer-die-fisch Sexismus pur.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten Werbeplakats der 1A-Installateure keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erkannten bei dem beanstandeten Plakat keinen Verstoß gegen 2.1. „Geschlechterdiskriminierende Werbung“.
Eine Meerjungfrau als Symbolfigur in Sachen Wasser zu verwenden wird seitens der Werberäte als nicht sexistisch im Sinne des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft eingestuft. Auch die Art und Weise der Darstellung, es ist weder eine nackte Brust zu sehen noch eine sexistische Anspielung in textlicher Hinsicht verwendet worden, wird als nicht abwertend verstanden. Darüber hinaus wird der Zusammenhang zwischen dem dargestellten Wesen und den damit einhergehenden Assoziationen wie Wasser, Meer, Wohlbefinden, und Teilen des Produktangebotes (Bäder, Wohlfühloasen) erkannt.

Hinweis: Eine nicht unerhebliche Anzahl von Werberäten und Werberätinnen sprach sich im Falle der Plakate der 1A-Installateure für eine Sensibilisierung – Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen – aus.
Die Geschäftsstelle der ÖWR rät daher das Sujet zu überdenken und künftig vor allem im Hinblick auf den Ethik-Kodex 2.1. „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ und hier genauer1.1. „d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.“sensibler zu gestalten.