Bet at home

28.05.2014


Bild

Guten Tag,

ich frage mich, ob Werbung wie diese von bet-at-home.com (Screenshot im Anhang) wirklich notwendig ist bzw. eventuell sogar gegen die Ethik-Grundsätze der Werbung verstößt?

Mit freundlichen Grüßen,


Bild

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets „French Open Lovers“, des Unternehmens Bet at home, die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1. „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ und des Artikels 1.2 „Ethik und Moral“.
Die Art der Darstellung, die mit einer eindeutigen Zweideutigkeit des Begriffs „French Lovers“ spielt, wird als sexistisch eingestuft. Die dargestellte Situation stellt die Frau abwertend dar und dient ausschließlich als Blickfang. Darüber hinaus steht die Darstellung in keinem Zusammenhang mit dem beworbenen Tennisturnier.
Der Ethik-Kodex wird im Detail wie folgt verletzt:
Artikel 2.1.1. „Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor…
d) „… wenn die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.“

e) „… wenn eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird“.
a) „… wenn Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden.“
b) „ … wenn die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird.“
c) „ … wenn Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien.“


Des Weiteren wurde die eine Verletzung des Ethik-Kodex in Artikel 1.2 „Ethik und Moral“ erkannt:
1. Werbung trägt soziale Verantwortung.
1.1. Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzten.