Sexismus auf Plakat für Jus-Fest

28.05.2014


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Bei dem Gegenständlichen Plakat des unimag Festes "College Invasion", gesehen am 28.5.2014 am Wiener Juridicum werden Frauen objektifiziert und die abgebildeten Frauen auf ihre Sexualität und Körper reduziert, ohne erkennbaren Zusammenhang mit dem beworbenen Fest. Die Darstellung ist unnötig und sexistisch.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „College Invasion“, die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sind der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Die Aufforderung zur Sensibilisierung wird vor allem in Bezug auf Blickfangwerbung ausgesprochen, kann doch ein Zusammenhang zwischen den abgebildeten Frauen in Bikinis und der Veranstaltung nicht erkannt werden. 

Im Detail wurden folgende Bestimmungen des Ethik-Kodex nicht ausreichend berücksichtigt:

2.1. „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ 

2.1.1. Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren.

d)  wenn die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden“.

b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;

a) „Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden.

e) eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird;“