Life Ball 2014

18.05.2014


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Sehr geehrte Damen und Herren,

interessant finde ich, dass Sie als Beschwerdeadresse das Büro der Life-Ball-Organisation und nicht die der Galerie der Ausstellung angeben, wenn doch das Plakat nicht Werbung für den Life-Ball sondern die Bewerbung der Kunst-Ausstellung eines international tätigen Künstlers sein soll....
Laut meinen Informationen gilt es als Werbung und nicht mehr als Kunst, wenn es - wie bei dem Life-Ball-Plakat - 3000 mal in Wien affichiert wurde und fällt daher sehr wohl in ihren Zuständigkeitsbereich! Mit freundlichen Grüßen,


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Plakat
„Ich bin Adam. Ich bin Eva. Ich bin ich.“

Bei den beiden Sujets handelt es sich um eine Bewerbung der Kunst-Ausstellung eines international tätigen Künstlers, die im Zeitraum 2.6.bis 7.9.2014, in Wien stattfindet. Der Österreichische Werberat geht davon aus, dass die Bewerbung der Ausstellung durch ein Sponsoring der Life Ball Organisation unterstützt wird.

Aus diesem Grund kann der Österreichische Werberat gemäß seiner Verfahrensordnung (Artikel 2 (4)) dazu keine Stellungnahme abgeben, da die Bewerbung in den Bereich Kunst und Kultur fällt.

HINWEIS:
Gerne steht für weitere Beschwerden und Kritikpunkte das Büro der Life-Ball-Organisation unter presse@lifeball.org Ihnen zur Verfügung.