Webung in der online NÖN

15.05.2014


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Das Werbesujet ist eindeutig sexistisch.


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Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4 a. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt  als Wahlwerbung.

Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und dahingehend informiert, welche Institution sich möglicherweise der Beschwerde annimmt.