Eurpawahl Werbeplakat der Grünen!

15.05.2014


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Strasser wurde (nicht rechtskräftig) wegen Bestechlichkeit zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. und wird seine gerechte Strafe durch die Justiz bekommen! Warum müssen die Grünen gegen die Menschenrechte die auch ein Herr Strasser zusteht! verstoßen und ihn öffentlich plakatieren und Lynchen! „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“


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Die eingebrachte Beschwerde betrifft eine parteipolitische und wahlpolitische Werbung. Dies fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4 a. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt  als Wahlwerbung.
 
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.