Life Ball Plakat 2014

14.05.2014


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Mit großem Entsetzen habe ich seit Montag, 12.05.2014 die Werbeplakate, die für den Life Ball 2014 und für die Ausstellung des Fotografen David LaChapelle „Once in the Garden“ in der Galerie Ostlicht werben, in ganz Wien gesehen. Ich bin Mutter von zwei kleinen Kindern. Ich fühle mich durch dieses Plakat in meiner Würde und meiner Unschuld verletzt und möchte dieses Bild auch meinen Kindern nicht zumuten. Auch wenn dieses Plakat als „Kunstwerk“ gelten soll – so wie es laut der Galerie Ostlicht und der Life Ball Organisation beschrieben wird – verstößt diese Darstellung meiner Meinung nach gegen das Jugendschutz- und gegen das Pornographiegesetz. Das Plakat befindet sich im öffentlichen Raum und ich habe kaum Möglichkeiten mich und meine Kinder davor zu schützen. Ich habe als Mutter keine Chance, selbst zu entscheiden, wie ich meine Kinder in Sachen Sexualität, Geschlechtsidentität, Würde und Unschuld erziehe, wenn meine Kinder und ich öffentlich und ohne unseren Willen gezwungener Maße mit solchen Bildern konfrontiert werden. Es ist etwas anderes, wenn ich in eine Kunstaustellung gehe und mir solche Bilder anschauen möchte. Es kann nicht sein, dass aus Angst vor Intoleranz jegliche Grenzen der Ethik und Moral überschritten und somit Andere in ihrer Freiheit beschnitten werden dürfen. Ist in der Kunst und Kultur alles erlaubt? Ich wünsche mir mehr Freiheit, Toleranz und Respekt den Menschen gegenüber, die nicht gegen ihren Willen mit solchen Bildern konfrontiert werden wollen. Ich wünsche mir mehr Schutz für meine und alle anderen Kindern im öffentlichen Raum.


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Plakat
„Ich bin Adam. Ich bin Eva. Ich bin ich.“

Bei den beiden Sujets handelt es sich um eine Bewerbung der Kunst-Ausstellung eines international tätigen Künstlers, die im Zeitraum 2.6.bis 7.9.2014, in Wien stattfindet. Der Österreichische Werberat geht davon aus, dass die Bewerbung der Ausstellung durch ein Sponsoring der Life Ball Organisation unterstützt wird.

Aus diesem Grund kann der Österreichische Werberat gemäß seiner Verfahrensordnung (Artikel 2 (4)) dazu keine Stellungnahme abgeben, da die Bewerbung in den Bereich Kunst und Kultur fällt.

HINWEIS:
Gerne steht für weitere Beschwerden und Kritikpunkte das Büro der Life-Ball-Organisation unter presse@lifeball.org Ihnen zur Verfügung.