Life Ball Plakat -> Zuständigkeit eventuell Magistratisches Bezirksamt (siehe § 10. (1) Pornographiegesetz)

14.05.2014


Bild

Sehr geehrte Damen und Herren, leider lehnen Sie Ihre Verantwortung im Zusammenhang mit dem Life Ball Plakat ab. Meiner Auffassung nach steht dieses Plakat im Widerspruch mit dem Pornographiegesetz § 2. (1). Da sich viele Personen an Sie wenden, möchte ich an dieser Stelle auf eine eventuelle Zuständigkeit hinweisen: § 10. (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann von Amts wegen oder auf Antrag einer Behörde sowie einer Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist, für ihren Amtsbereich bestimmte Druckwerke - ausgenommen Laufbilder -, die geeignet sind, die sittliche, geistige oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen, insbesondere durch Verleitung zu Gewalttaten oder zu strafbaren Handlungen aller Art, durch Reizung der Lüsternheit oder durch Irreleitung des Geschlechtstriebes, schädlich zu beeinflussen, von jeder Verbreitung an Personen unter 16 Jahren ausschließen und ihren Vertrieb durch Straßenverkauf oder Zeitungsverschleißer sowie ihr Ausstellen, Aushängen oder Anschlagen an Orten, wo sie auch Personen unter 16 Jahren zugänglich sind, überhaupt untersagen. Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005226 Wenn Sie Zivilcourage haben, dann wenden Sie sich an das Magistratische Bezirksamt. Mit freundlichen Grüßen


Bild

Plakat
„Ich bin Adam. Ich bin Eva. Ich bin ich.“

Bei den beiden Sujets handelt es sich um eine Bewerbung der Kunst-Ausstellung eines international tätigen Künstlers, die im Zeitraum 2.6.bis 7.9.2014, in Wien stattfindet. Der Österreichische Werberat geht davon aus, dass die Bewerbung der Ausstellung durch ein Sponsoring der Life Ball Organisation unterstützt wird.

Aus diesem Grund kann der Österreichische Werberat gemäß seiner Verfahrensordnung (Artikel 2 (4)) dazu keine Stellungnahme abgeben, da die Bewerbung in den Bereich Kunst und Kultur fällt.

HINWEIS:
Gerne steht für weitere Beschwerden und Kritikpunkte das Büro der Life-Ball-Organisation unter presse@lifeball.org Ihnen zur Verfügung.