Sexistisches Life Ball Plakat

14.05.2014


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Ich schließe mich so vielen anderen an, die Ihnen bereits eine Beschwerde übermittelt haben. Ihr Vorgehen, sich aus der Sache raus halten zu wollen, erstaunt, ja erschreckt mich geradezu. In der Überzeugung, dass Sie den ETHIK-KODEX DER WERBEWIRTSCHAFT sehr gut und genau kennen, finde ich es eine billige Ausrede auf andere Zuständigkeiten zu verweisen. Dieses in Wien vielfach öffentlich angeschlagene Plakat verstoßt in vielerlei Hinsicht gegen den Ethik-Kodex. Um nur einige Punkte zu nennen: Schon gegen Regel 1.1, dass Werbung vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein soll, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr, wird klar verstoßen. Auch gegen Regel 2.1, dass Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird, wird aus meiner Sicht verstoßen. Ferner wird gegen Regel 2.1 verstoßen, da die Person in REIN SEXUALISIERTER FUNKTION als Blickfang dargestellt wird und der Regel „insbesondere dürfen KEINE BILDICHEN DARSTELLUNGEN VON NACKTEN weiblichen oder männlichen KÖRPERN ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden“ zuwider gehandelt wird. Noch kurz zu Ihrer Zuständigkeit, die Sie ganz sicher klar vor Augen haben: Artikel 2: Die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates ist auf den Bereich der Wirtschaftswerbung beschränkt. Bitte berücksichtigen Sie doch, dass es sich hier um eine BALLWERBUNG handelt. Ihre Ausrede, dass sich um eine Bewerbung einer Kunst-Ausstellung handelt, zählt nicht! Ich bitte Sie, STELLEN SIE SICH IHRER AUFGABE und laufen Sie nicht davon. Das machen schon genug andere. SIE HABEN EINE PFLICHT, insbesondere auch den Kindern gegenüber. Nehmen Sie sie war!


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Plakat
„Ich bin Adam. Ich bin Eva. Ich bin ich.“

Bei den beiden Sujets handelt es sich um eine Bewerbung der Kunst-Ausstellung eines international tätigen Künstlers, die im Zeitraum 2.6.bis 7.9.2014, in Wien stattfindet. Der Österreichische Werberat geht davon aus, dass die Bewerbung der Ausstellung durch ein Sponsoring der Life Ball Organisation unterstützt wird.

Aus diesem Grund kann der Österreichische Werberat gemäß seiner Verfahrensordnung (Artikel 2 (4)) dazu keine Stellungnahme abgeben, da die Bewerbung in den Bereich Kunst und Kultur fällt.

HINWEIS:
Gerne steht für weitere Beschwerden und Kritikpunkte das Büro der Life-Ball-Organisation unter presse@lifeball.org Ihnen zur Verfügung.